Ungerechte Geistersteuer abschaffen
Die Besteuerung von Wohneigentum ist heute ungerecht. Sie bestraft Wohneigentümer und belastet Familien und ältere Menschen.
Wohneigentümer bezahlen mit dem Eigenmietwert eine Steuer auf ein Einkommen, das es gar nicht gibt.
Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Ertrag, den man erzielen könnte, wenn man sein Haus oder seine Wohnung vermieten würde. Dieses Einkommen gibt es nicht. Es ist frei erfunden.
Die ungerechte Geistersteuer beim Wohneigentum belastet alle, die Wohneigentum besitzen, erwerben wollen oder erben. Der Eigenmietwert bestraft auch Wohnträume von Mieterinnen und Mietern.
Gemäss Bund sind Menschen mit tiefem Einkommen besonders betroffen. Oft sind das Familien oder Rentnerinnen und Rentner.
Die steuerliche Belastung älterer Leute ist problematisch, denn Wohneigentum ist Teil der Altersvorsorge.
Präsidium
Maya Bally
Nationalrätin Die Mitte, Projektleiterin, Hendschiken
Thomas Burgherr
Nationalrat SVP, Geschäftsführer, Wiliberg
Thierry Burkart
Ständerat FDP, Rechtsanwalt, Lengnau
Sabina Freiermuth
Grossrätin & Parteipräsidentin FDP Aargau, Zofingen
Benjamin Giezendanner
Nationalrat SVP, Unternehmer, Rothrist
Jeanine Glarner
Grossrätin FDP, Gemeindeammann Möriken-Wildegg, Präsidentin HEV Aargau, Wildegg
Andreas Glarner
Nationalrat, Präsident SVP Aargau, Unternehmer, Oberwil-Lieli
Christian Glur
Nationalrat SVP, Landwirt, Glashütten-Murgenthal
Komitee
Christoph Hagenbuch
Grossrat SVP, Landwirt, Oberlunkhofen
Unterstützerliste
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| Vorname | Nachname | Funktion | Unternehmen/Partei | Ort |
|---|---|---|---|---|
Argumente:
Der Eigenmietwert ist ungerecht
Wohneigentümer zahlen Steuern auf ein fiktives Einkommen. Das bestraft besonders Familien, ältere Menschen und alle, die Wohneigentum anstreben oder erben. Wer Schulden macht, wird belohnt – wer sie bezahlt, wird benachteiligt. Diese Geistersteuer gehört abgeschafft.
Abschaffung stärkt Selbstverantwortung
Die Abschaffung des Eigenmietwerts stärkt die Selbstverantwortung. Schulden werden nicht länger steuerlich bevorzugt, das Abzahlen lohnt sich wieder. Unterhalt und Schuldzinsen sind bei selbst genutztem Wohneigentum nicht mehr abziehbar – dafür entfällt der Eigenmietwert. Ersterwerber profitieren von einem Übergangsabzug. Vermietete Immobilien bleiben vom Abzugssystem weitgehend unberührt.
JA zu einer ausgewogenen und fairen Reform
Die Reform ist ausgewogen und fair: Der Eigenmietwert wird abgeschafft, im Gegenzug entfallen gewisse Abzüge. Ersterwerber profitieren, und Kantone können Zweitwohnungen eigenständig besteuern – angepasst an ihre Bedürfnisse. So wird Wohnen insgesamt entlastet und gerechter besteuert. Eine echte Chance für eine faire Eigentumsbesteuerung.
Fazit: Eigenmietwert abschaffen, JA zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des ungerechten Eigenmietwerts ab. Die Reform entlastet den Mittelstand, fördert Ersterwerber und stärkt die Eigenverantwortung. Der gekoppelte Bundesbeschluss erlaubt Kantonen, Zweitwohnungen zu besteuern. Wer den Eigenmietwert abschaffen will, sagt JA zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen.